Pflegegeld Verstehen

Pflegegeld, Pflegegrade und ambulante Pflege in Deutschland — verständlich erklärt

Pflegegeld verstehen: Geld für die Pflege zu Hause

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss die Pflegeversicherung nicht allein durchschauen. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, was Pflegegeld ist, wer es bekommt und wie hoch es ist.

Fachwerkhaus in einer deutschen Kleinstadt
Fachwerkhaus in einer deutschen Kleinstadt Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Holzhaus mit Garten
Holzhaus mit Garten Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Mehrfamilienhaus in Deutschland
Mehrfamilienhaus in Deutschland Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Es ist Geld, das die Pflegekasse monatlich an die pflegebedürftige Person zahlt, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt wird — also nicht von einem Pflegedienst und nicht in einem Heim. Die pflegebedürftige Person kann das Geld an die Person weitergeben, die sie tatsächlich pflegt. Es ist damit vor allem eine Anerkennung für häusliche Pflege und ein Beitrag dazu, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause leben können.

Pflegegeld auf einen Blick

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die monatlichen Pflegegeldbeträge 2026 betragen: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro. Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren — dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beantragt wird alles bei der eigenen Pflegekasse, die mit der Krankenkasse verbunden ist.

Die Pflegegrade und ihre Beträge

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistungen im Monat (höchstens)
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch (aber Entlastungsbetrag 131 Euro)
Pflegegrad 2347 Euro796 Euro
Pflegegrad 3599 Euro1.497 Euro
Pflegegrad 4800 Euro1.859 Euro
Pflegegrad 5990 Euro2.299 Euro

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind auch 2026 die maßgeblichen Beträge. Sie sind im SGB XI festgelegt und werden von den Pflegekassen bundeseinheitlich gezahlt — anders als bei manchen anderen Sozialleistungen hängt das Pflegegeld also nicht vom Bundesland oder von der einzelnen Kasse ab. Wichtig ist außerdem: Das Pflegegeld ist nicht an ein bestimmtes Einkommen gebunden. Es wird nicht deshalb gekürzt, weil die pflegebedürftige Person eine gute Rente bezieht. Es ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialhilfe.

So ist diese Seite aufgebaut

Die Seite Pflegegrade und Beträge erklärt, wie die Grade festgestellt werden und was jeder Grad bedeutet. Pflege durch Angehörige beschreibt den Alltag der häuslichen Pflege: Wer pflegen darf, was der Beratungseinsatz ist und welche Unterstützung pflegende Angehörige selbst bekommen. Kombination rechnet vor, wie Geld- und Sachleistung miteinander verrechnet werden. Antrag und Begutachtung führt durch den Antrag bei der Pflegekasse und den Besuch des Medizinischen Dienstes. Verhinderung und Kurzzeit zeigt, was passiert, wenn die Pflegeperson einmal ausfällt. Geld oder Sachleistung vergleicht beide Wege ehrlich. Krankenhaus und Reha klärt, was während eines Aufenthalts mit dem Pflegegeld geschieht. Steuer und Sozialversicherung erklärt den Pflege-Pauschbetrag und die Rentenabsicherung Pflegender. Häufige Fehler warnt vor den teuersten Irrtümern, und Fragen und Checkliste fasst alles in einer praktischen Liste zusammen.

Zuerst den Antrag stellen, dann warten — nicht umgekehrt. Leistungen der Pflegeversicherung beginnen grundsätzlich erst mit dem Monat der Antragstellung. Wer monatelang pflegt, ohne einen Antrag gestellt zu haben, kann diese Zeit in der Regel nicht rückwirkend erstattet bekommen. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse — auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die eigene Krankenkasse — sichert den Beginn. Die Begutachtung kann danach in Ruhe erfolgen.

Drei Missverständnisse, gleich zu Beginn ausgeräumt

Pflegegeld ist kein Lohn für die Pflegeperson. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie entscheidet, ob und wie sie es weitergibt. Für die pflegende Person selbst gibt es andere Absicherungen, etwa Beiträge zur Rentenversicherung und Unfallversicherungsschutz — dazu mehr auf der Seite zur Sozialversicherung. Pflegegeld muss nicht versteuert werden, wenn es an Angehörige weitergegeben wird. Die Einzelheiten hängen von der persönlichen Situation ab und stehen auf der Steuerseite. Ein Pflegegrad ist keine Einstufung für immer. Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden; verbessert er sich deutlich, kann die Pflegekasse auch von sich aus eine neue Begutachtung veranlassen.

Ein letzter Hinweis, der auf dieser Seite immer wiederkehrt: Pflegegeld hilft, aber es deckt selten die gesamten Kosten der Pflege ab. Es ist ein Baustein neben Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmitteln und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Wer die Bausteine kennt und kombiniert, holt aus dem System deutlich mehr heraus als jemand, der nur den Antrag auf Pflegegeld stellt und dann nichts weiter unternimmt.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Informationen zum Pflegegeld und zu den Leistungen der Pflegeversicherung; Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), insbesondere §§ 36, 37, 39, 42 und 45b, über gesetze-im-internet.de; gesund.bund.de, Portal des Bundesministeriums für Gesundheit, zu Pflegesachleistungen und zum Entlastungsbetrag; Einkommensteuergesetz § 33b zum Pflege-Pauschbetrag. Alle Beträge auf dieser Seite sind die seit dem 1. Januar 2025 geltenden und auch 2026 maßgeblichen Beträge, soweit nicht anders vermerkt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung in Deutschland. Sie ist keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine zugelassene Beratungsstelle. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, entscheidet allein Ihre Pflegekasse auf Grundlage Ihres Bescheids. Beträge und Regeln können sich ändern — prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung bei Ihrer Pflegekasse. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.